Die Bundesregierung beschließt aufgrund der Corona-Situation ein umfassendes Hilfspaket. Die Maßnahmen sollen u. a. beinhalten:
- Zuschüsse bis 15.000 € für kleine Firmen und Solo-Selbstständige
- Kündigungsschutz aufgrund ausbleibender Mietzahlungen vom
01. April bis 30. September 2020 (die Zahlungspflicht bleibt dennoch bestehen) - Aussetzung der Prüfung von Vermögen und Wohnkosten für ein halbes Jahr bei Anträgen für ALG II
- Erleichterte Beantragung von Kinderzuschlag
- siehe auch KiZ-Lotse (Link)
- Erweiterte Regelungen zur Kurzarbeit
- Lockerung des Insolvenzrechtes.
Quellen:
tagesschau.de
t-online.de